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Das Schweizer Bauproduktegesetz regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten und ihre Bereitstellung auf dem Markt. Ziel ist es, die Sicherheit von Bauprodukten zu gewährleisten und den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr zu erleichtern. Demnach sind die Hersteller von Bauprodukten verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, wenn ein Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder einer Europäischen Technischen Bewertung entspricht, die für dieses Produkt ausgestellt wurde, in Verkehr gebracht wird.
Die Dokumentationen inklusive eines Leitfadens zum Bauproduktgesetz finden Sie hier. Weitere relevante Links: